1. Geltungsbereich und Einbeziehung 1.1 Die VIPRE Marketing und Systemtechnik GmbH (nachfolgend VIPRE Marketing benannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen für das Greyhound-CMS System, sowie für das Hosting ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (AGB). 1.2 VIPRE Marketing ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von VIPRE Marketing für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. VIPRE Marketing verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. 1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, außer, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen. 1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien. 1.5 Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen, die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENICdirect-Preisliste. 1.6 VIPRE Marketing kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.
2. Bindung an Angebote 2.1 Unsere Angebote sind bis zum Vertragsschluss freibleibend. Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte, Internetseiten und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Grafiken, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits- Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen. 2.2 Die Angestellten des Anbieters sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Vertragsbedingungen hinausgehen.
3. Gewährleistung des Lizenzgebers und Leistungspflichten 3.1 Der Lizenzgeber versichert, über die Vertragsschutzrechte allein verfügungsberechtigt zu sein. 3.2 VIPRE Marketing gewährleistet eine Erreichbarkeit des Greyhound System Servers von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von VIPRE Marketing liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. VIPRE Marketing kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. 3.3 Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server dieselbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird. 3.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein Datentransfervolumen von einem Gigabyte pro Monat im Tarif enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte. 3.5 Soweit nichts anderes vereinbart, ist für sämtliche E-Mail-Postfächer in einem Tarif ein Gesamtspeichervolumen von 2 Gigabyte enthalten. 3.6 Der Kunde wählt bei der Bestellung einen konkreten Tarif aus. Die Kombination verschiedener Aktions-Angebote ist nicht möglich.
4. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten, Domainrückkauf 4.1 Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird VIPRE Marketing im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. VIPRE Marketing hat auf die Domain-vergabe keinen Einfluss. VIPRE Marketing übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. 4.2 Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. 4.3 Der Kunde ist verpflichtet, VIPRE Marketing einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, VIPRE Marketing unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von VIPRE Marketing über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und VIPRE Marketing das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.
5. Urheberrecht 5.1 Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von VIPRE Marketing nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Greyhound in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, Greyhound zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben. 5.2 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die geregelten Pflichten verspricht der Kunde VIPRE Marketing eine Vertragsstrafe in Höhe von € 2.500,00.
6. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung 6.1 VIPRE Marketing ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen. 6.2 Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch VIPRE Marketing oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande. 6.3 Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, mit einer Mindestlaufzeit von 36 Monaten geschlossen. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. VIPRE Marketing ist bei Verträgen, die eine Laufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag sich um eine bestimmte Zeit verlängert hat. Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. 6.4 VIPRE Marketing ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung. 6.5 Werden von Dritten gegenüber VIPRE Marketing Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Ziffer 11.2 geltend gemacht, ist VIPRE Marketing berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz des Kunden zu sperren. 6.6 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für VIPRE Marketing insbesondere dann vor, wenn der Kunde * mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät, * trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht verstößt, * trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist eine Vertrags- oder Rechtsverletzung 6.7 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt. 6.8 Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains und Nutzung von Greyhound, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch VIPRE Marketing verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen. 6.9 Für den Fall, dass VIPRE Marketing nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist VIPRE Marketing berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
7. Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung 7.1 Die Lizenz ist sofort fällig und ohne Skontoabzüge zu zahlen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn diese bar oder unbar endgültig bei uns eingegangen ist, d. h. bei Überweisung bei der Buchung auf unserem Konto, bei Nachnahme bei Gutschrift durch die Post, bei Scheckzahlung bei Einlösung des Schecks durch Ihre Bank. 7.2 Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung und endgültiger Gutschrift als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung. 7.3 VIPRE Marketing ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. VIPRE Marketing verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts betroffen ist, bestimmt VIPRE Marketing die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. 7.4 Soweit Greyhound-CMS Gegenstand des Vertrages ist, werden die nutzungsunabhängigen Entgelte monatlich im Voraus fällig. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. Andere Entgelte hat der Kunde im Voraus zu zahlen. Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Tarif (laut aktueller Leistungsbeschreibung), längstens jedoch auf 36 Monate. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang. Der Kunde gerät 10 Tage nach Zugang einer Rechnung oder Zahlungsaufforderung, auch wenn diese direkt bei Vertragsabschluss erfolgt, in Verzug. Gegenüber Kaufleuten wird der Zugang der Zahlungsaufforderung am Tag der elektronischen Versendung bzw. Versendung per Fax, bei Versendung per Post drei Tage nach Versendung vermutet. 7.5 Sollte das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats sein, werden solche Monate tagesanteilig bezogen auf 30 Tage abgerechnet.
7.6 Dauert ein etwaiger Verzug des Kunden länger als 20 Kalendertage, lässt er Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus Eigentums- und/oder Nutzungsrechtsvorbehalten geltend zu machen. 7.7 Bei Zahlungsverzug erhebt VIPRE Marketing für die erste und zweite Mahnung Mahngebühren und für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils € 12,50. Sperrt der Anbieter die Bereitstellung Ihrer Dienste wegen Zahlungsverzuges, wird für die Sperrung und Entsperrung jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 35,- in Rechnung gestellt. 7.8 VIPRE Marketing ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen. Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungszeitraumes die Entgelte oder deren Bestandteile (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer), so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungszeitraumes bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraumes vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungszeitraumes. 7.9 Wird das im Tarif enthaltene Datentransfervolumen in einem Monat überschritten, so ist VIPRE Marketing berechtigt, den Kunden auf den Tarif umzustellen, bei dem ein entsprechendes Datenvolumen enthalten ist. VIPRE Marketing wird dem Kunden die Umstellung mitteilen. Der Kunde ist verpflichtet, ab diesem Zeitpunkt die für diesen Tarif in der gültigen Preisliste ausgewiesenen Entgelte zu zahlen. Vom Kunden für den alten Tarif im Voraus entrichtete Beträge werden hierauf angerechnet. In allen übrigen Fällen wird VIPRE Marketing Volumen für zusätzlichen Datentransfer im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen. 7.10 Der Kunde ermächtigt VIPRE Marketing, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen. 7.11 VIPRE Marketing ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. 7.12 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.
8. Haftung 8.1 Wir haften dem Kunden aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen außerhalb der wesentlichen Vertragspflichten nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, innerhalb wesentlicher Vertragspflichten auch für einfache Fahrlässigkeit. 8.2 Unsere Haftung ist bei einfacher Fahrlässigkeit auf den Ersatz des typischen oder von uns vorhersehbaren Schadens begrenzt. Soweit nicht besondere Umstände vorliegen, gilt als maximaler typischer oder vorhersehbarer Schaden eine Schadenssumme bis maximal 7.500,- € pro Schadensereignis. 8.3 Die Haftung von VIPRE Marketing wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
9. Allgemeine Lizenzbestimmungen 9.1 Wir räumen dem Kunden bei Erwerb einer Lizenz im Zweifel ein persönliches, nicht ausschließliches, einfaches Nutzungsrecht ein, die Software nach Maßgabe des Lizenzvertrages und dieser AGBs zu nutzen. 9.2 Im Rahmen der zugelassenen Nutzung ist der Kunde berechtigt, die erforderlichen Datensicherungen anzufertigen Wir können das Nutzungsrecht aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine gravierende Verletzung der Grenzen des eingeräumten Nutzungsrechts. 9.3 Bei Wechsel des Lizenznehmers sind die Daten des Erwerbers dem Lizenzgeber vom Veräußerer in Textform mitzuteilen.
10. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten 10.1 Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite in sein Shop-Angebot eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt VIPRE Marketing von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen. 10.2 Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse und die Inhalte seines Internet-Shops nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde VIPRE Marketing unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,00 ( in Worten: fünftausend Euro). 10.3 VIPRE Marketing ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten die unzulässig sind, ist VIPRE Marketing berechtigt, den Tarif zu sperren. VIPRE Marketing wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
11. Allgemeine Pflichten des Kunden 11.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), E-Mailadresse und Telefonnummer anzugeben. Der Kunde versichert, dass alle dem Anbieter mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Der Kunde hat bei Änderungen, die Daten unverzüglich über sein Kundenmenü oder durch Mitteilung an den Anbieter per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren. 11.2 Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. VIPRE Marketing behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Sollte der Kunde über einen Zeitraum von 2 Monaten über ein E-Mail-Postfach weder E-Mails versenden noch E-Mails von diesem herunterladen, so ist VIPRE Marketing berechtigt, dieses E-Mail-Postfach zu deaktivieren. Der Kunde kann das betroffene E-Mail-Konto erneut aktivieren. 11.3 E-Mail Postfächer dürfen ausschließlich für die Abwicklung von E-Mail-Verkehr verwendet werden. Es ist insbesondere strikt untersagt, E-Mail Postfächer als Speicherplatz für andere Dateien und Daten zu nutzen. 11.4 Der Kunde verpflichtet sich, von VIPRE Marketing zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von VIPRE Marketing nutzen, haftet der Kunde gegenüber VIPRE Marketing auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von VIPRE Marketing abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungs-gespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von VIPRE Marketing oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von VIPRE Marketing erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen kann. 11.5 Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist VIPRE Marketing berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren. 11.6 Der Kunde verpflichtet sich, auf den bei VIPRE Marketing abgelegten Präsenzen keine Chats zu betreiben, es sei denn, der Tarif des Kunden enthält einen von VIPRE Marketing zur Verfügung gestellten Chat.
12. Leistungsstörungen 12.1 Störungen hat der VIPRE Marketing im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, VIPRE Marketing für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen („Störungsmeldung").I m Falle höherer Gewalt ist VIPRE Marketing von der Leistungspflicht befreit.
13. Lieferung, Leistung und Abnahme 13.1 VIPRE Marketing stellt Ihre Produkte und Dienstleistungen unmittelbar nach Zahlungseingang der entsprechenden Gebühren zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
14. Datenschutz 14.1 VIPRE Marketing erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten zu Werbezwecke an Dritte findet nicht statt. 14.2 VIPRE Marketing weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web- Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
15. Sonstiges 15.1 Der Kunde erklärt mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig ist und sein überwiegender Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Sofern der Kunde das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, versichert er mit Aufgabe der Bestellung, dass er zu dieser berechtigt ist.
16. Gerichtsstand, anwendbares Recht 16.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Esslingen. VIPRE Marketing ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von VIPRE Marketing auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
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